Hundehaltung abmelden und ändern
- gemäß § 15 des Gesetztes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt (HundeG LSA)
- gemäß der geltenden Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Hinweis:
- gemäß der allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anahlt Kostentarif 66, Nr. 1.3.3 erhebt die Verbandsgemeinde für jede
Änderungsmitteilung einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 7,00 Euro.
1. Angaben zur Hundehalterin/ zum Hundehalter
2. Angaben zum Hund
Geschlecht
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3. Angaben zur Meldung
Grund der Meldung:
An wen wurde der Hund weggegeben?
Hiermit gebe ich bekannt, dass ich
verziehe / verzogen bin.
4. Angaben zur Abrechnung der Hundesteuer
Verbleib der Hunde- bzw. Steuermarke
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5. Erklärungen
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben.
Ich bin damit einverstanden, dass die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben meine personenbezogenen Daten erhebt und verarbeitet. Ich bin darüber informiert worden, dass ich jederzeit das Recht habe, Auskunft über meine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und dass ich diese Daten jederzeit berichtigen, löschen oder sperren lassen kann. Zudem kann ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten jederzeit widerrufen.